Präzise Vertragsgestaltung für jede geschäftliche Vereinbarung
Vertragsgestaltung & Erstellung von Rechtsdokumenten in den VAE
Ein schlecht gestalteter Vertrag ist oft gefährlicher als gar kein Vertrag. Unklare Klauseln, fehlende Schutzmechanismen und Formulierungen, die dem Recht der VAE nicht entsprechen, können Ihr Unternehmen erheblichen Haftungsrisiken und kostspieligen Streitigkeiten aussetzen. Unsere Praxis für Vertragsgestaltung und die Erstellung von Rechtsdokumenten bei Fakher & Co folgt einem Grundsatz: Jede Vereinbarung muss Ihre Interessen schützen, Streitigkeiten vorbeugen und vor jedem Gericht der VAE Bestand haben.
Seit 2011 haben wir Tausende von Verträgen und Rechtsdokumenten für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in Abu Dhabi, Dubai und den gesamten VAE erstellt und geprüft. Ob Sie eine gesellschaftsrechtliche Vereinbarung von Grund auf neu aufsetzen oder einen bestehenden Vertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen möchten – unsere Anwälte liefern präzise, wirtschaftlich durchdachte Dokumente, zugeschnitten auf das Recht der VAE.
Unsere Leistungen in Vertragsgestaltung & Dokumentenerstellung
Wir erstellen für Sie das gesamte Spektrum gesellschaftsrechtlicher, handelsrechtlicher und spezieller Rechtsdokumente, die Unternehmen in den VAE benötigen. Jedes Dokument wird von einem Anwalt verfasst, der über spezifische Expertise im jeweiligen Bereich des VAE-Rechts verfügt.
Gesellschaftervereinbarungen
Die Gesellschaftervereinbarung ist das rechtliche Fundament jedes Unternehmens mit mehr als einem Eigentümer. Ohne sie können Streitigkeiten über Gewinnverteilung, Geschäftsführung und Anteilsübertragungen ein Unternehmen lähmen oder zerstören. Wir gestalten Gesellschaftervereinbarungen, die insbesondere regeln:
- Beteiligungsstruktur und Einlageverpflichtungen
- Geschäftsführungsrechte, Abstimmungsschwellen und zustimmungspflichtige Geschäfte
- Dividendenpolitik und Regeln zur Gewinnverteilung
- Beschränkungen der Anteilsübertragung, Vorkaufsrechte sowie Drag-along- und Tag-along-Klauseln
- Mechanismen zur Auflösung von Pattsituationen und Exit-Regelungen
Jede Gesellschaftervereinbarung aus unserer Feder ist auf Ihre konkrete Eigentümerstruktur und Ihre Geschäftsziele zugeschnitten – nicht aus einer generischen Vorlage abgeleitet.
Joint-Venture-Vereinbarungen
Joint Ventures bündeln in den VAE die Ressourcen, das Know-how und den Marktzugang von zwei oder mehr Partnern. Ohne klaren rechtlichen Rahmen bergen sie jedoch erhebliche Risiken für alle Beteiligten. Wir gestalten Joint-Venture-Vereinbarungen, die Folgendes festlegen:
- Gegenstand und Ziele des Joint Ventures
- Kapitaleinlagen und Beteiligungsverhältnisse
- Managementstruktur, Entscheidungsprozesse und Stimmrechte
- Erlösverteilung, Kostenzuordnung und Rechnungslegung
- Inhaberschaft an geistigem Eigentum und Geheimhaltungspflichten
- Exit-Rechte, Auflösungstatbestände und Streitbeilegungsmechanismen
Wir gestalten sowohl gesellschaftsrechtlich verfasste als auch rein vertragliche Joint Ventures und beraten Sie zu der Struktur, die für Ihre Transaktion am besten geeignet ist.
Partnerschaftsverträge
Ein Partnerschaftsvertrag legt fest, wie Ihre geschäftliche Zusammenarbeit funktioniert – von der laufenden Geschäftsführung über die Gewinnverteilung bis hin zur Auflösung der Partnerschaft. Wir gestalten Partnerschaftsverträge, die insbesondere regeln:
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Vertretungsgrenzen der Partner
- Kapitaleinlagen und Beteiligungsquoten
- Verteilung von Gewinnen und Verlusten
- Entscheidungsprozesse und Regelungen für Pattsituationen
- Aufnahme, Ausscheiden und Ausschluss von Partnern
- Streitbeilegung und Abwicklung der Auflösung
Franchiseverträge
Franchiseverträge sind in den VAE komplexe Regelwerke: Sie ordnen das Verhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer in Fragen der Markennutzung, Gebietsrechte, Gebühren, Standards und Vertragsbeendigung. Wir gestalten Franchiseverträge, die Folgendes schützen:
- Marken-, Kennzeichen- und Immaterialgüterrechte
- Gebietsexklusivität und Expansionsrechte
- Eintrittsgebühren, Lizenzgebührenstrukturen und Berichtspflichten
- Betriebsstandards, Schulungsanforderungen und Qualitätskontrolle
- Laufzeit, Verlängerungsbedingungen und Kündigungsrechte
- Nachvertragliche Wettbewerbs- und Abwerbeverbote
Wir vertreten sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer – und wissen deshalb genau, wo Konflikte typischerweise entstehen und wie sie sich vermeiden lassen.
Rahmenverträge (Master Service Agreements)
Ein Master Service Agreement (MSA) legt die Standardbedingungen fest, die für alle Geschäfte zwischen zwei Parteien gelten – ohne dass die Kernbedingungen bei jedem Projekt neu verhandelt werden müssen. Wir gestalten MSAs, die insbesondere regeln:
- Rahmen für den Leistungsumfang und Struktur der einzelnen Leistungsbeschreibungen (Statements of Work)
- Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Rechtsbehelfe bei Zahlungsverzug
- Haftungsobergrenzen, Freistellungsansprüche und Versicherungsanforderungen
- Inhaberschaft an geistigem Eigentum und Lizenzierung
- Geheimhaltung, Datenschutz und Compliance-Pflichten
- Laufzeit, außerordentliche und ordentliche Kündigung sowie Abwicklungsregelungen
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
Eine sorgfältig gestaltete Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist Ihre erste Verteidigungslinie, wenn Sie vertrauliche Informationen mit Mitarbeitern, Auftragnehmern, Partnern oder Investoren teilen. Wir gestalten NDAs, die klar definieren:
- Umfang der vertraulichen Informationen – was erfasst ist und was nicht
- Zulässige Nutzung offengelegter Informationen und Beschränkungen der Weitergabe
- Dauer der Geheimhaltungspflichten
- Ausnahmen (bereits öffentliche, unabhängig entwickelte oder gesetzlich offenzulegende Informationen)
- Rechtsfolgen bei Verstößen, einschließlich Unterlassungsansprüchen
- Rückgabe oder Vernichtung vertraulicher Unterlagen bei Vertragsende
Wir erstellen einseitige NDAs (eine Partei legt offen), gegenseitige NDAs (beide Parteien legen offen) und mehrseitige NDAs für komplexe Transaktionen.
Wettbewerbsverbote
Wettbewerbsverbote hindern ausscheidende Mitarbeiter oder Geschäftspartner daran, in Konkurrenz zu Ihnen zu treten oder Ihre Kunden und Mitarbeiter abzuwerben. In den VAE hängt die Durchsetzbarkeit von präziser Gestaltung ab. Wir stellen sicher, dass Ihre Wettbewerbsverbote:
- auf einen angemessenen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich beschränkt sind, um nach VAE-Recht durchsetzbar zu sein
- klar an das konkret zu schützende Wissen, die Geschäftsbeziehungen oder Geschäftsgeheimnisse anknüpfen
- bei arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverboten dem Bundesgesetzesdekret Nr. 33 von 2021 entsprechen
- mit einer angemessenen Gegenleistung verbunden sind, die die Durchsetzbarkeit stützt
Vertriebsverträge
Vertriebsverträge regeln, wie Ihre Produkte über Vertriebspartner in den Markt gelangen. Fehlerhafte Bedingungen können Sie an unvorteilhafte Gebietsregelungen binden, Haftungsrisiken schaffen oder kostspielige Streitigkeiten bei der Vertragsbeendigung auslösen. Wir gestalten Vertriebsverträge, die insbesondere regeln:
- Exklusive oder nicht-exklusive Gebietsrechte und -beschränkungen
- Mindestabnahmeverpflichtungen und Leistungsziele
- Preisgestaltung, Zahlungsbedingungen und Margenstruktur
- Produkthaftung, Gewährleistung und Rücknahmepflichten
- Markennutzung, Marketingstandards und Markenschutz
- Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsrechte und nachvertragliche Pflichten in Bezug auf Lagerbestände
AGB für den E-Commerce
E-Commerce-Unternehmen in den VAE unterliegen dem Bundesgesetzesdekret Nr. 14 von 2023 über den Verbraucherschutz sowie dem Gesetz über elektronische Transaktionen. Wer online ohne professionell gestaltete Geschäftsbedingungen handelt, setzt sich Verbraucheransprüchen, Zahlungsstreitigkeiten und regulatorischen Risiken aus. Wir erstellen E-Commerce-AGB, die insbesondere regeln:
- Bestellvorgang, Annahme und Bestätigungsverfahren
- Zahlungsbedingungen, Preisgestaltung und Währungsfragen
- Lieferung, Versandhaftung und Gefahrtragung
- Rückgaben, Erstattungen und Widerrufsrechte der Verbraucher nach VAE-Recht
- Geistiges Eigentum, zulässige Nutzung und untersagtes Verhalten
- Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse und anwendbares Recht
Warum Fakher & Co für Ihre Vertragsgestaltung?
Geschäftliche Vereinbarungen definieren Ihre Rechte – und Ihre Risiken. Ob Sie als Gründer Ihre erste Gesellschaftervereinbarung verhandeln, als Unternehmen einen grenzüberschreitenden Vertriebsvertrag abschließen oder als Unternehmer Ihre Marke über eine Franchisestruktur schützen: Die Qualität Ihrer Verträge bestimmt Ihre Rechtsposition, wenn es zum Streit kommt. Mit Fakher & Co wählen Sie einen rechtlichen Partner, der Ihre Vereinbarungen so ernst nimmt, als wären es unsere eigenen.
Vertragsgestaltung auf Grundlage des VAE-Rechts – keine generischen Vorlagen. Jedes Dokument aus unserem Haus wird gezielt für die rechtlichen Anforderungen der VAE und Ihre individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse erstellt. Wir passen niemals Vorlagen aus fremden Rechtsordnungen an, um sie dann als VAE-konform auszugeben.
Zweisprachige Vertragsgestaltung auf Arabisch und Englisch. Die Gerichte der VAE verhandeln in erster Linie auf Arabisch. Unser zweisprachiges Team erstellt Verträge in beiden Sprachen, sichert die Übereinstimmung beider Fassungen und schließt Übersetzungsrisiken aus, die eine Klausel undurchsetzbar machen können.
Weitblick in jeder Klausel. Gute Vertragsgestaltung antizipiert die Streitigkeiten, die in fünf Jahren entstehen können. Wir gestalten mit möglichen Konfliktszenarien im Blick – damit Ihr Vertrag die Probleme von morgen schon heute löst.
Keine Interessenkonflikte. Wenn wir für Sie gestalten, gelten unsere Anstrengungen allein Ihren Interessen. Wir vertreten in derselben Transaktion niemals eine Gegenpartei, deren Interessen mit Ihren kollidieren.
Transparente Honorare. Vor Beginn unserer Tätigkeit erhalten Sie eine klare Honorarschätzung ohne versteckte Kosten. Sie wissen genau, wofür Sie zahlen, bevor wir beginnen.
So läuft unsere Vertragsgestaltung ab
Schritt 1 – Ihre Anforderungen verstehen. Wir beginnen mit einer Beratung, um den Zweck der Vereinbarung, die beteiligten Parteien, die wirtschaftlichen Eckpunkte sowie Ihre konkreten rechtlichen Ziele und Anliegen zu erfassen.
Schritt 2 – Entwerfen und verfeinern. Unsere Anwälte erstellen das Dokument von Grund auf neu. Sie erhalten eine erste Fassung zur Durchsicht; Ihr Feedback fließt in einen überarbeiteten Entwurf ein. Wo es sinnvoll ist, empfehlen wir Ihnen, einzelne Bestimmungen vor der Verhandlung mit der Gegenseite zu stärken.
Schritt 3 – Finalisieren und unterzeichnen. Sobald das Dokument Ihre abgestimmte Position widerspiegelt, bereiten wir es zur Unterzeichnung auf. Soweit erforderlich, koordinieren wir die notarielle Beurkundung, Beglaubigung oder Registrierung bei den zuständigen Behörden der VAE.
Schützen Sie Ihr Unternehmen mit professionell gestalteten Verträgen
Setzen Sie Ihr Unternehmen nicht durch mangelhaft gestaltete Vereinbarungen vermeidbaren Risiken aus. Je früher der richtige rechtliche Rahmen steht, desto stärker ist Ihre Position, wenn es darauf ankommt. Fakher & Co gestaltet und prüft seit 2011 Verträge für Unternehmen in den gesamten VAE.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine vertrauliche Beratung – und sichern Sie Ihrem Unternehmen den rechtlichen Schutz, den es verdient.
Häufig gestellte Fragen
+–Warum kann ich keine Vertragsvorlage aus dem Internet verwenden?
Online-Vorlagen sind in der Regel nach ausländischem Recht (meist englischem oder US-amerikanischem Recht) verfasst und nicht auf die rechtlichen Anforderungen der VAE zugeschnitten. Zentrale Klauseln – etwa zu anwendbarem Recht, Streitbeilegung, Vertragsstrafen und Kündigungsrechten – wirken nach VAE-Recht anders. Eine scheinbar vollständige Vorlage kann vor einem Gericht der VAE undurchsetzbar sein oder Sie an Stellen ungeschützt lassen, die ein VAE-spezifischer Entwurf abgesichert hätte. Die Kosten eines professionell gestalteten Vertrags liegen fast immer weit unter den Kosten eines Rechtsstreits, der aus einem mangelhaften Vertrag entsteht.
+–Können Sie einen Vertrag zweisprachig auf Arabisch und Englisch erstellen?
Ja. Fakher & Co erstellt Verträge zweisprachig auf Arabisch und Englisch. Das ist entscheidend, denn die Gerichte der VAE verhandeln in erster Linie auf Arabisch, und im Streitfall hat in der Regel die arabische Fassung Vorrang. Wir stellen sicher, dass beide Sprachfassungen konsistent und rechtlich deckungsgleich sind – nicht bloß übersetzt –, sodass keine Lücken oder Widersprüche entstehen, die in einem Prozess ausgenutzt werden könnten.
+–Sind Wettbewerbsverbote in den VAE durchsetzbar?
Ja – aber nur bei korrekter Gestaltung. Die Gerichte der VAE setzen Wettbewerbsverbote durch, die in ihrem Umfang angemessen sind: beschränkt auf ein bestimmtes geografisches Gebiet, einen definierten Zeitraum (in der Regel höchstens zwei Jahre) und klar umschriebene Tätigkeiten. Zu weit gefasste Wettbewerbsverbote oder solche, die bei Arbeitsverträgen den Anforderungen des Bundesgesetzesdekrets Nr. 33 von 2021 nicht genügen, laufen Gefahr, insgesamt für unwirksam erklärt zu werden. Unsere Anwälte gestalten Wettbewerbsverbote, die durchsetzbar sind, ohne weiter zu reichen als nötig.
+–Wie lange dauert die Erstellung eines Vertrags?
Die meisten Standardvereinbarungen – Geheimhaltungsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Vertriebsverträge – erstellen und liefern wir innerhalb von zwei bis fünf Werktagen. Komplexere Dokumente wie Gesellschaftervereinbarungen, Joint-Venture-Vereinbarungen oder Franchiseverträge benötigen in der Regel fünf bis zehn Werktage, abhängig von der Komplexität des Geschäfts und der Zahl der Überarbeitungsrunden. Für eilige Angelegenheiten bieten wir eine beschleunigte Bearbeitung an. Den Zeitrahmen bestätigen wir Ihnen stets, bevor wir beginnen.
+–Kann Fakher & Co einen Vertrag prüfen, den mir die Gegenseite zugesandt hat?
Ja. Die Vertragsprüfung ist ein Kernbereich unserer Praxis. Wir analysieren jede Vereinbarung Klausel für Klausel, bevor Sie unterschreiben, und identifizieren rechtliche Risiken, unangemessene Bedingungen, fehlende Schutzmechanismen und Klauseln, die möglicherweise nicht mit dem Recht der VAE vereinbar sind. Sie erhalten einen klaren schriftlichen Bericht mit unseren Feststellungen und konkreten Änderungsempfehlungen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch dabei, diese Änderungen mit der Gegenseite zu verhandeln.
+–Müssen Verträge notariell beurkundet werden, um in den VAE wirksam zu sein?
Die meisten Handelsverträge – darunter Arbeitsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Dienstleistungsverträge und Gesellschaftervereinbarungen – müssen nicht notariell beurkundet werden, um in den VAE rechtswirksam und durchsetzbar zu sein. Bestimmte Dokumente erfordern jedoch eine notarielle Beurkundung, darunter Vollmachten, Immobilienkaufverträge und einige Gesellschafterbeschlüsse. Unsere Anwälte beraten Sie im Rahmen der Vertragserstellung zu den konkreten Formerfordernissen Ihres Dokuments.
Lassen Sie Ihre Verträge noch heute erstellen oder prüfen
Jede Geschäftsbeziehung, die Sie eingehen, birgt rechtliche Risiken. Der richtige Vertrag steuert diese Risiken klar und schützt Ihre Position vom ersten Tag an. Ob Einzelunternehmer mit dem ersten Dienstleistungsvertrag oder Konzern in Verhandlungen über ein mehrseitiges Joint Venture – Fakher & Co bietet die spezialisierte Gestaltungsexpertise, die Ihre Vereinbarungen verlangen.
Fakher & Co Legal Consultancy verbindet die persönliche Betreuung einer Boutique-Kanzlei mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im Vertragsrecht der VAE. Transparente Honorare und unser Grundsatz, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten, sichern Ihnen klare, engagierte und fundierte rechtliche Begleitung – von der ersten Beratung bis zum unterzeichneten Vertrag.
Rufen Sie uns noch heute für eine vertrauliche Beratung an und schützen Sie Ihr Unternehmen mit den Verträgen, die es verdient.
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Warum der richtige Vertrag kostspielige Streitigkeiten verhindert
Die meisten Handelsstreitigkeiten sind Vertragsstreitigkeiten. Und die meisten Vertragsstreitigkeiten entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Mehrdeutigkeit, fehlenden Klauseln und Vereinbarungen, die nicht mit Blick auf das Recht der VAE gestaltet wurden.
Regelt eine Gesellschaftervereinbarung nicht, was bei einer Pattsituation zwischen gleichberechtigten Gesellschaftern geschieht, müssen beide Seiten vor Gericht ziehen, um es zu klären – ein Verfahren, das das Unternehmen monatelang lähmen kann. Schweigt ein Vertriebsvertrag zur Gebietsexklusivität, kann ein Vertriebspartner, der in den Aufbau Ihrer Marke investiert hat, schon im Folgejahr erleben, dass ein Wettbewerber dieselben Produkte in seinem Markt verkauft.
Definiert eine Geheimhaltungsvereinbarung nicht präzise, was als vertrauliche Information gilt, kann ein ehemaliger Mitarbeiter argumentieren, die an Ihren Wettbewerber weitergegebenen Informationen seien allgemeines Branchenwissen gewesen. Beruht ein Arbeitsvertrag auf einer Vorlage, die die Anforderungen des Bundesgesetzesdekrets Nr. 33 von 2021 nicht abbildet, sieht sich der Arbeitgeber Entschädigungsansprüchen ausgesetzt, die er ausgeschlossen glaubte.
Von Anfang an in professionell gestaltete Verträge zu investieren kostet einen Bruchteil dessen, was ein einziger Handelsstreit kostet. Deshalb gilt unser Grundsatz
Das Interesse des Mandanten zuerst ab Ihrem allerersten Anruf – nicht erst ab Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung. Kontaktieren Sie
Fakher & Co noch heute.