Unternehmensschließung & Liquidation
Schließen Sie Ihr VAE-Unternehmen rechtssicher und vermeiden Sie künftige Bußgelder. Fakher & Co übernimmt Liquidation, Abmeldung und Lizenzlöschung.
Ein reibungsloser und regelkonformer Abschluss, wenn es Zeit ist, Ihr Unternehmen zu schließen
Die Schließung eines Unternehmens ist eine weitreichende Entscheidung – und mit der bloßen Einstellung des Geschäftsbetriebs ist es nicht getan. Wer eine Gesellschaft in den VAE förmlich und rechtswirksam schließen will, muss ein geregeltes Verfahren der Liquidation und Lizenzlöschung durchlaufen. Wird dies versäumt, drohen auflaufende Bußgelder, eine fortdauernde Haftung der Gesellschafter und rechtliche Komplikationen in der Zukunft. Eine ordnungsgemäße Unternehmensschließung sichert einen sauberen, regelkonformen Abschluss und schützt Sie vor künftigen Risiken.
Fakher & Co begleitet Unternehmensinhaber mit einem klaren, effizienten und umfassenden Service durch das Verfahren der Liquidation und Abmeldung ihrer Gesellschaft. Wir übernehmen die komplexen rechtlichen und administrativen Anforderungen, damit Sie Ihr Unternehmen mit ruhigem Gewissen schließen können.
Warum ist eine förmliche Liquidation erforderlich?
Ein förmliches Liquidationsverfahren ist in den VAE gesetzlich vorgeschrieben, um:
- Alle Schulden und Verbindlichkeiten zu begleichen: Es stellt sicher, dass sämtliche Gläubiger der Gesellschaft benachrichtigt und alle offenen Verbindlichkeiten geordnet beglichen werden.
- Die juristische Person förmlich aufzulösen: Die Gesellschaft wird als Rechtsträger offiziell aufgelöst; damit enden die Pflichten und die Haftung der Inhaber.
- Die Handelslizenz zu löschen: Das Verfahren führt zur offiziellen Löschung der Handelslizenz der Gesellschaft bei den zuständigen Behörden und verhindert, dass künftig Verlängerungsgebühren und Bußgelder auflaufen.
- Eine Liquidationsbescheinigung zu erhalten: Das Verfahren schließt mit der Ausstellung einer offiziellen Liquidationsbescheinigung ab – dem endgültigen Nachweis, dass die Gesellschaft rechtswirksam geschlossen wurde.
Unsere umfassende Betreuung bei der Unternehmensschließung
Wir steuern das gesamte Liquidationsverfahren für Sie – von Anfang bis Ende. Unser Service umfasst in der Regel:
- Schritt 1: Gesellschafterbeschluss und Bestellung eines Liquidators: Wir bereiten den erforderlichen Beschluss zur Einleitung der Liquidation vor und können als offizieller, rechtswirksam bestellter Liquidator Ihrer Gesellschaft auftreten.
- Schritt 2: Erste Anmeldung und Bekanntmachung: Wir übernehmen die Einreichung der ersten Liquidationsunterlagen bei den Behörden und veranlassen die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Liquidation in lokalen Zeitungen.
- Schritt 3: Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Wir kümmern uns um die offiziellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Clearance Letters) aller zuständigen staatlichen und halbstaatlichen Stellen, darunter:
o Das Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (für die Annullierung der Mitarbeitervisa)
o Die zuständigen Versorgungsunternehmen (z. B. DEWA, Etisalat)
o Die Einwanderungs- und Zollbehörden
- Schritt 4: Erstellung des abschließenden Liquidationsberichts: Als bestellter Liquidator erstellen wir den abschließenden Liquidationsbericht samt Prüfung zur Vorlage bei den Behörden und bestätigen darin, dass alle Verbindlichkeiten beglichen sind.
- Schritt 5: Endgültige Lizenzlöschung: Wir reichen den Abschlussbericht und sämtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der Wirtschaftsbehörde ein und erwirken die endgültige Bescheinigung über die Löschung der Lizenz.
Schließen Sie Ihr Unternehmen richtig
Setzen Sie sich nicht künftigen Haftungsrisiken aus, indem Sie ein Unternehmen einfach aufgeben. Das Corporate-Team von Fakher & Co sorgt dafür, dass Ihre Gesellschaft regelkonform, effizient und ohne unnötigen Aufwand geschlossen wird – für einen sauberen Schlussstrich und vollständige Gewissheit.
