Beglaubigung von Dokumenten
Dokumente international beglaubigen lassen: Fakher & Co übernimmt den gesamten Prozess – MOFA, Botschaft und Apostille für private und Firmendokumente.
Damit Ihre Dokumente über Landesgrenzen hinweg rechtsgültig sind
Die Beglaubigung von Dokumenten ist das Verfahren, mit dem die Echtheit eines Dokuments bestätigt wird, damit es in einem anderen Land rechtlich anerkannt und akzeptiert wird. Möchten Sie ein in Ihrem Heimatland ausgestelltes Dokument für offizielle Zwecke in den VAE verwenden (z. B. ein Hochschulzeugnis für ein Visum) oder ein in den VAE ausgestelltes Dokument im Ausland einsetzen (z. B. eine Heiratsurkunde für einen Einwanderungsantrag), muss es das mehrstufige Beglaubigungsverfahren durchlaufen.
Dieses Verfahren kann komplex, zeitaufwendig und bürokratisch sein und mehrere Behörden in beiden Ländern einbeziehen. Fakher & Co bietet Ihnen einen umfassenden Beglaubigungsservice aus einer Hand: Wir steuern den gesamten Ablauf für Sie, sparen Ihnen Zeit und stellen sicher, dass Ihre Dokumente ordnungsgemäß legalisiert und international anerkannt werden.
Das Beglaubigungsverfahren im Überblick
Die Beglaubigungskette besteht aus einer Abfolge von Bestätigungen, bei der jede Behörde den Stempel der vorangegangenen Stelle verifiziert. Der genaue Ablauf hängt vom Herkunftsland und der Art des Dokuments ab, folgt aber in der Regel diesen Schritten:
Für ein ausländisches Dokument zur Verwendung in den VAE (z. B. ein britisches Hochschulzeugnis):
1. Bestätigung im Heimatland: Das Dokument wird zunächst von einer zuständigen Stelle im Heimatland bestätigt (z. B. von einem Anwalt oder Notar).
2. Apostille oder Beglaubigung durch das Außenministerium: Anschließend wird es vom Außenministerium des Heimatlandes beglaubigt (oder erhält eine Apostille, wenn das Land dem Haager Übereinkommen angehört).
3. Beglaubigung durch die VAE-Botschaft: Danach wird das Dokument von der Botschaft der VAE im Heimatland beglaubigt.
4. Beglaubigung durch das Außenministerium der VAE (MOFA): Nach Ankunft in den VAE wird das Dokument abschließend vom Außenministerium der VAE beglaubigt.
Für ein VAE-Dokument zur Verwendung im Ausland (z. B. eine in den VAE ausgestellte Heiratsurkunde):
1. Bestätigung durch die ausstellende Behörde: Das Dokument wird zunächst von dem VAE-Ministerium oder der Behörde bestätigt, die es ausgestellt hat (z. B. Justiz- oder Gesundheitsministerium).
2. Beglaubigung durch das MOFA der VAE: Anschließend wird es vom Außenministerium der VAE beglaubigt.
3. Beglaubigung durch die Botschaft des Ziellandes: Abschließend wird es von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes beglaubigt, in dem Sie das Dokument verwenden möchten.
Unser unkomplizierter Beglaubigungsservice
Wir nehmen der Dokumentenbeglaubigung ihre Komplexität. Unser Service umfasst:
- Komplettabwicklung: Wir übernehmen jeden Schritt des Verfahrens – von der ersten Bestätigung bis zum abschließenden MOFA-Stempel.
- Globales Netzwerk: Wir verfügen über verlässliche Partner in vielen Ländern, die das Beglaubigungsverfahren im Herkunftsland des Dokuments unterstützen.
- Klare Kommunikation: Sie erhalten einen klaren Zeitplan und regelmäßige Statusupdates zu Ihren Dokumenten.
- Tür-zu-Tür-Service: Auf Wunsch organisieren wir die sichere Abholung und Zustellung Ihrer Dokumente – für maximalen Komfort.
Dokumente, die wir beglaubigen
Wir übernehmen die Beglaubigung einer Vielzahl privater und geschäftlicher Dokumente, darunter:
* Hochschulabschlüsse und Notenübersichten
* Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
* Vollmachten
* Gesellschaftsgründungsunterlagen und Vorstandsbeschlüsse
* Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse
Überlassen Sie uns die Bürokratie
Lassen Sie Ihre Pläne nicht am aufwendigen Beglaubigungsverfahren scheitern. Das engagierte Team von Fakher & Co übernimmt den gesamten Prozess für Sie und sorgt dafür, dass Ihre Dokumente korrekt und effizient legalisiert werden.
