Samstag – Freitag8:00 – 20:00 UhrAbu Dhabi, VAE
Fakher & Co

Wettbewerbsverbote

Durchsetzbare Wettbewerbsverbote in den VAE: Fakher & Co berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Dauer, Umfang und Gebiet – Klauseln, die vor Gericht bestehen.

So schützen Sie Ihr Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb

Verlässt ein Schlüsselmitarbeiter, Geschäftspartner oder Auftragnehmer Ihr Unternehmen, nimmt er häufig wertvolles Wissen über Ihre Abläufe, Ihre Kunden und Ihre Geschäftsgeheimnisse mit. Ein Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung, die Ihr Unternehmen davor schützt: Sie verhindert für einen bestimmten Zeitraum, dass diese Personen ihr Insiderwissen nutzen, um unmittelbar ein Konkurrenzunternehmen zu gründen oder für einen direkten Wettbewerber tätig zu werden.
Wettbewerbsverbote werden von den Gerichten der VAE allerdings genau geprüft. Durchsetzbar sind sie nur, wenn sie angemessen sind und gezielt ein berechtigtes Geschäftsinteresse schützen. Fakher & Co ist darauf spezialisiert, Wettbewerbsverbote zu gestalten und zu prüfen, die fair und zugleich rechtlich durchsetzbar sind.

Warum eine sorgfältig formulierte Wettbewerbsklausel entscheidend ist

Eine pauschale oder zu weit gefasste Wettbewerbsklausel wird vor Gericht voraussichtlich keinen Bestand haben. Eine sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarung ist unverzichtbar, um:
  • Berechtigte Geschäftsinteressen zu schützen: Bewahren Sie vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und wichtige Kundenbeziehungen davor, von einem früheren Mitarbeiter oder Partner ausgenutzt zu werden.
  • Wirksam abzuschrecken: Ein förmliches, rechtlich fundiertes Wettbewerbsverbot entfaltet eine starke Abschreckungswirkung – ausscheidende Mitarbeiter ziehen unlauteren Wettbewerb dann gar nicht erst in Betracht.
  • Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch zu schaffen: Kommt es dennoch zu einem Verstoß, bietet eine gut gestaltete Vereinbarung eine klare Grundlage, um gerichtlich eine Unterlassungsverfügung (die Anordnung, die Konkurrenztätigkeit einzustellen) zu erwirken und Schadensersatz geltend zu machen.

Die drei Säulen eines durchsetzbaren Wettbewerbsverbots

Nach dem Recht der VAE ist eine Wettbewerbsklausel nur wirksam, wenn sie in drei zentralen Punkten angemessen begrenzt ist:
1. Zeitliche Dauer Die Beschränkung muss auf einen angemessenen Zeitraum begrenzt sein. Für die meisten Mitarbeiter gelten sechs Monate bis ein Jahr als angemessen – je nach Seniorität und Zugang zu sensiblen Informationen kann dies jedoch variieren.
2. Räumlicher Geltungsbereich Die Vereinbarung muss ein angemessenes geografisches Gebiet festlegen, in dem die Konkurrenztätigkeit untersagt ist. Es sollte auf die Region begrenzt sein, in der Ihr Unternehmen tätig ist und in der die Konkurrenz Ihrem Geschäft tatsächlich schaden würde.
3. Art der Tätigkeit Die Beschränkung muss sich auf die konkrete Geschäftstätigkeit beziehen, die in direktem Wettbewerb zu Ihrem Unternehmen stünde. Eine Klausel, die jede Tätigkeit in jeder Branche untersagt, wird nicht durchgesetzt.

Unsere Leistungen rund um Wettbewerbsverbote

  • Für Arbeitgeber: Wir erstellen klare, präzise und durchsetzbare Wettbewerbsverbote, zugeschnitten auf die Rollen Ihrer Schlüsselmitarbeiter und die Art Ihres Geschäfts – für maximalen rechtlichen Schutz.
  • Für Arbeitnehmer: Wir prüfen Wettbewerbsverbote, die Ihnen Ihr Arbeitgeber vorlegt, und beraten Sie zu Ihren Rechten und zur Angemessenheit der vorgesehenen Beschränkungen.
  • Durchsetzung und Streitigkeiten: Wir vertreten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in Streitigkeiten über die Verletzung eines Wettbewerbsverbots.

Sichern Sie Ihren Wettbewerbsvorsprung

Warten Sie nicht, bis ein Schlüsselmitarbeiter das Unternehmen verlässt, um über den Schutz Ihres Geschäfts nachzudenken. Die Arbeitsrechtsexperten von Fakher & Co entwickeln mit Ihnen eine durchsetzbare Wettbewerbsverbotsstrategie, die Ihren hart erarbeiteten Vorsprung bewahrt.

Bereit, Ihre rechtlichen Interessen zu schützen?

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