Samstag – Freitag8:00 – 20:00 UhrAbu Dhabi, VAE
Fakher & Co

Erstellung des Erbscheins

Erbschein in den VAE erwirken. Fakher & Co übernimmt das Verfahren für muslimische und nichtmuslimische Familien – von Unterlagen bis Gerichtsantrag.

Die förmliche Feststellung der gesetzlichen Erben in Nachlasssachen

Nach dem Tod eines Angehörigen ist einer der ersten und wichtigsten rechtlichen Schritte bei der Nachlassabwicklung die förmliche Feststellung der gesetzlichen Erben. Die „Declaration of Heirs“ – vergleichbar dem deutschen Erbschein – ist ein offizielles Rechtsdokument, das alle Personen aufführt, die nach dem anwendbaren Recht erbberechtigt sind (etwa nach den Grundsätzen der Scharia bei Muslimen oder nach dem Heimatrecht des Verstorbenen bei Nichtmuslimen). Banken, Grundbuchbehörden und andere Stellen verlangen dieses Dokument, um das Vermögen des Verstorbenen freizugeben und auf die rechtmäßigen Erben zu übertragen.
Die Erbrechtsexperten von Fakher & Co unterstützen Sie einfühlsam und effizient bei der Vorbereitung und Erwirkung des Erbscheins. Wir führen Familien mit Feingefühl und juristischer Präzision durch dieses notwendige Verfahren – in einer ohnehin schweren Zeit.

Wozu dient der Erbschein?

Dieses offizielle Dokument erfüllt mehrere zentrale Funktionen:
  • Rechtliche Feststellung: Er liefert eine verbindliche, gerichtlich bestätigte Aufstellung aller gesetzlichen Erben.
  • Freigabe von Vermögenswerten: Er ist das Schlüsseldokument, das Banken und andere Institute benötigen, um die Konten des Verstorbenen zu entsperren und Guthaben an die Erben zu übertragen.
  • Übertragung von Immobilien: Die Grundbuchbehörde verlangt den Erbschein, um Immobilieneigentum des Verstorbenen auf die Erben umzuschreiben.
  • Schutz vor Missbrauch: Er wirkt als rechtliche Absicherung, damit nur die rechtlich anerkannten Erben einen Anteil am Nachlass beanspruchen können.

Das Verfahren zur Erlangung des Erbscheins

Das gerichtliche Verfahren zur Erwirkung dieses Dokuments kann anspruchsvoll sein. Unsere Aufgabe ist es, den gesamten Ablauf für Sie zu steuern:
  • Zusammenstellung der Unterlagen: Wir helfen Ihnen, alle erforderlichen Dokumente zu beschaffen – in der Regel die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder sowie Reisepässe und Emirates IDs aller Beteiligten.
  • Einreichung des Antrags: Wir verfassen den förmlichen Antrag und reichen ihn beim zuständigen Gericht ein, um das Verfahren einzuleiten.
  • Organisation der Zeugenaussagen: Das Gericht verlangt zwei männliche Zeugen, die bekunden, dass sie den Verstorbenen kannten und die Identität der gesetzlichen Erben bestätigen können. Wir bereiten die Zeugen auf den Gerichtstermin vor und stellen sicher, dass ihre Aussagen korrekt vorgetragen werden.
  • Erlass des Gerichtsbeschlusses: Nach der Anhörung stellt der Richter den offiziellen Erbschein aus – einen förmlichen Gerichtsbeschluss, der bei allen zuständigen Stellen vorgelegt werden kann.

Unterschiedliche Erbrechtsordnungen im Blick

Wer als gesetzlicher Erbe gilt, hängt von Religion und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen ab:
  • Für Muslime: Die Erben werden streng nach den Grundsätzen der islamischen Scharia bestimmt.
  • Für Nichtmuslime: Ausländische Nichtmuslime können beantragen, dass das Erbrecht ihres Heimatlandes angewendet wird. Dies muss förmlich bei Gericht beantragt werden; unter Umständen ist ein beglaubigtes Rechtsgutachten zum Heimatrecht erforderlich.
Unser Team ist mit beiden Konstellationen bestens vertraut und sorgt mit fachkundiger Beratung dafür, dass auf die Situation Ihrer Familie das richtige Recht angewendet wird.

Begleitung und Halt in einer schweren Zeit

Wir wissen, wie schwer rechtliche Formalitäten nach dem Verlust eines Familienmitglieds fallen. Das einfühlsame Team von Fakher & Co übernimmt das Verfahren zur Erwirkung des Erbscheins effizient und reibungslos – damit Sie sich Ihrer Familie widmen können.

Bereit, Ihre rechtlichen Interessen zu schützen?

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