Gesellschaftervereinbarungen
Warum Unternehmen mit mehreren Eignern eine Gesellschaftervereinbarung brauchen: Pattlösung, Anteilsübertragung, Exit und Minderheitenschutz nach VAE-Recht.
Der entscheidende Bauplan für eine gesunde Geschäftspartnerschaft
Eine Gesellschaftervereinbarung gehört zu den wichtigsten Rechtsdokumenten jedes Unternehmens mit mehr als einem Eigentümer. Geschäftspartnerschaften beginnen oft mit Aufbruchstimmung und einer gemeinsamen Vision – Meinungsverschiedenheiten bleiben dennoch nicht aus. Eine sorgfältig ausgearbeitete Gesellschaftervereinbarung dient als verlässlicher Fahrplan: Sie regelt Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der einzelnen Gesellschafter und schafft einen klaren Rahmen, um Streitigkeiten beizulegen, bevor sie eskalieren und die Stabilität des Unternehmens gefährden.
Bei Fakher & Co sind wir auf die Ausarbeitung umfassender Gesellschaftervereinbarungen spezialisiert, die die Interessen aller Beteiligten schützen und ein solides Fundament für nachhaltiges Wachstum legen. Wir helfen Ihnen, für die Zukunft vorzusorgen – damit Sie sich heute auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Warum ist eine Gesellschaftervereinbarung unverzichtbar?
Ohne eine formelle Vereinbarung bleibt Gesellschaftern nur das allgemeine Gesellschaftsrecht – und das wird den besonderen Dynamiken ihres Unternehmens selten gerecht. Mit einer Gesellschaftervereinbarung legen Sie die Spielregeln Ihrer Partnerschaft vorausschauend selbst fest, darunter:
- Pattsituationen vermeiden und auflösen: Die Vereinbarung legt klare Mechanismen für den Fall fest, dass sich die Gesellschafter in einer zentralen Geschäftsentscheidung nicht einigen – und verhindert so den operativen Stillstand.
- Anteilsübertragungen steuern: Sie bestimmt, wie und an wen Anteile verkauft oder übertragen werden dürfen, damit keine unerwünschten Partner in das Unternehmen eintreten.
- Minderheitsgesellschafter schützen: Sie kann entscheidende Schutzrechte für Minderheitsgesellschafter vorsehen, damit deren Stimme Gehör findet und ihre Rechte nicht von der Mehrheit übergangen werden.
- Ausstiegsszenarien regeln: Sie legt fest, was geschieht, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte, verstirbt oder handlungsunfähig wird – und sichert so einen reibungslosen, fairen Übergang.
Zentrale Elemente, die wir in Ihre Gesellschaftervereinbarung aufnehmen
Wir schneiden jede Vereinbarung auf die besonderen Anforderungen Ihres Unternehmens zu; zu den wesentlichen Klauseln zählen häufig:
1. Unternehmensführung und Governance – Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten von Gesellschaftern und Geschäftsführern, der Entscheidungsprozesse sowie der Stimmrechte in Schlüsselfragen.
2. Beschränkungen der Anteilsübertragung – Klauseln wie das Vorkaufsrecht („Right of First Refusal“) oder „Tag-Along“- und „Drag-Along“-Rechte, die den Verkauf von Anteilen geordnet steuern.
3. Dividendenpolitik – Regelung, wie und wann Unternehmensgewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
4. Mechanismen zur Auflösung von Pattsituationen – ein klares, mehrstufiges Verfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, etwa durch Mediation, Schiedsverfahren oder eine „Shotgun“-Klausel (wechselseitiges Kauf-/Verkaufsangebot).
5. Bewertung der Anteile – eine klare Formel oder ein festes Verfahren zur Ermittlung des Anteilswerts im Fall eines Buy-outs oder Ausstiegs.
6. Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot – Schutz sensibler Unternehmensinformationen und Absicherung dagegen, dass ausscheidende Gesellschafter unmittelbar in Konkurrenz zum Unternehmen treten.
Investieren Sie in die Zukunft Ihrer Partnerschaft
Eine Gesellschaftervereinbarung ist eine kleine Investition, die Sie vor außerordentlich kostspieligen und zermürbenden Streitigkeiten bewahren kann. Überlassen Sie es den Rechtsexperten von Fakher & Co, eine belastbare Vereinbarung zu erstellen, die Ihr Unternehmen und Ihre Partnerschaft auf Jahre hinaus absichert.
